Behandler (IPPC)

15. Februar 2022

Ein Betrieb, der im Sinne des internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) Holz für Holzverpackungen aufbereitet und ausschließlich für den Handel oder die Weiterverarbeitung liefert, gilt als reiner Behandler.
In der Regel sind dies Sägewerke, die Nadelschnittholz auf die gewünschten Querschnitte auftrennen und durch einen technischen Trocknungsprozess die Wärmebehandlung durchführen. Der Abnehmer (siehe Eintrag „Verarbeiter IPPC“) erhält mit dem Lieferschein ein Behandlungsprotokoll und auf den Dokumenten muss die IPPC-Betriebsnummer des Behandlers angegenben sein. Das Holz selbst besitzt größtenteils keine Markierung, da dies dann vom Verarbeiter gekennzeichnet wird.
Über die Webseite des Julius-Kühn-Institutes in Braunschweig (Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen – www.julius-kuehn.de) kann jederzeit eine aktuelle Liste aller in Deutschland registrierten IPPC-Betriebe (Behandler + Verarbeiter) eingesehen werden.